Umgebungslärm

Karten sind die Basis für Aktionen!

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (kurz: EU-Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Union ein Konzept vorgegeben, Lärmauswirkungen zu erfassen und ihnen entgegenzuwirken. 

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben sind Strategische Lärmkarten und darauf aufbauende Lärmaktionspläne im Regelfall von den zuständigen Gemeinden zu erarbeiten.

Lärmaktionsplanung

Öffentlichkeitsbeteiligung

Ihre Ansprechpersonen

Marion Krüger

Schwerpunkt Kartierungen

m.krueger@laermkontor.de040-38 99 94.13

Carsten Kurz

Schwerpunkt Aktionsplanung

c.kurz@laermkontor.de040-38 99 94.20

Umgebungslärm – alles aus einer Hand!

Umgebungslärm

Lärmkartierung

Die Strategische Lärmkartierung erfolgt in Deutschland auf der Grundlage der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) und der nationalen Umsetzung der europäischen Berechnungsmethode CNOSSOS. Dies sind u.a. die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB) sowie die Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (BEB).

Die LÄRMKONTOR GmbH führt Lärmkartierungen für kleine Gemeinden, für Städte, für Ballungsräume und auch für ganze Bundesländer durch.

Umgebungslärm

Lärmaktionsplanung

Auf Grundlage der Kartierungsergebnisse erarbeitet die LÄRMKONTOR GmbH sowohl komplette Lärmaktionspläne als auch Teilleistungen wie Betroffenheitsuntersuchungen und Maßnahmenprüfungen. Als wichtiges Hilfsmittel hat sich hierbei die Ermittlung von Lärmschwerpunkten etwa nach der LärmKennZiffer (LKZ)-Methode nach Bönnighausen/Popp erwiesen.

Je nach Umfang und Fragestellungen werden diese Leistungen von uns allein oder in enger Zusammenarbeit mit dem Verkehrsplanungsbüro LK Argus Kassel bearbeitet.

Umgebungslärm

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeit muss bei der Aufstellung der Lärmaktionspläne nach Maßgabe der EU-Umgebungslärmrichtlinie mitwirken. Art und Umfang des Mitwirkungsverfahrens ist jedoch nicht vorgegeben. Dieses richtet sich in der Praxis sinnvollerweise nach der Größe der Kommune, dem Umfang der Lärmprobleme und den gemeindeüblichen Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren.

Die LÄRMKONTOR GmbH unterstützt die Kommunen bei der Planung, Durchführung und Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bei der Online-Beteiligungen und der Durchführung größerer Veranstaltungen arbeiten wir regelmäßig mit der konsalt GmbH zusammen.