Immissionsschutz

Wir machen nicht nur Lärm!

Neben dem Lärmschutz bearbeitet die LÄRMKONTOR GmbH auch weitere Felder des Immissionsschutzes. Zusammen mit unserem Netzwerk können wir bei Bedarf auch weitere Aspekte Hand in Hand bei der Bearbeitung Ihrer Fragestellung berücksichtigen.

Lärm

Erschütterungen

Luftschadstoffe, Stäube und Gerüche

Lichtimmissionen und Verschattung

Ihre Ansprechpersonen

Oliver Riek

Bereichsleitung Immissionsschutz

o.riek@laermkontor.de040-38 99 94.25

Marion Krüger

Bereichsleitung Immissionsschutz

m.krueger@laermkontor.de040-38 99 94.13

Folkard Hänisch

stv. Bereichsleitung Immissionsschutz

f.haenisch@laermkontor.de040-38 99 94.27

Wir beraten im Rahmen von

Wir beraten im Rahmen von

Städtebau

Speziell im Rahmen städtebaulicher Planungen beurteilen wir die Auswirkungen von (geplanten) Verkehrswegen, Gewerbe- und Industrieflächen oder Sport- und Freizeitflächen auf die Nachbarschaft, erarbeiten im Bedarfsfall Vorschläge zu Schallschutzmaßnahmen und formulieren auf Wunsch textliche Festsetzungen für die Bebauungspläne.

Genehmigungsverfahren

Im Rahmen von Genehmigungsverfahren erarbeiten wir die notwendigen Fachbeiträge aus dem Immissionsschutz. Ob TA Lärm, TA Luft oder weitere Beratungen, wir kümmern uns um die notwendigen Untersuchungen.

Machbarkeitsstudien

Um mögliche Nutzungsstandorte aufgrund ihrer Konfliktlage zu benachbarten Nutzungen nicht von vornherein auszuschließen, haben wir effiziente Verfahren entwickelt, Standorte schnell zu analysieren, zu bewerten und mögliche Nutzungen oder Restriktionen aufzuzeigen.

Wettbewerbsbegleitung

Die LÄRMKONTOR GmbH begleitet städte- und hochbaulichen Wettbewerbe. Als Sachverständige nehmen wir regelmäßig an Jurysitzungen teil. Wir verstehen uns dabei als Teil des Planungsteams und -prozesses mit dem Ziel, eine optimal lebensfreundliche Stadtplanung zu unterstützen.

Lärm – unerwünschter Schall

Lärmschutz

Verkehrslärm

Straßenverkehr

Wir ermitteln die schalltechnischen Auswirkungen durch den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), stellen Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen fest und wickeln diese entsprechend den Vorgaben der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV) ab.

Zudem beurteilen wir die Umsetzbarkeit der Anordnung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen nach §45 StVO in Verbindung mit den Lärmschutz-Richtlinien StV.

Des Weiteren prüfen wir auch die Straßenverkehrslärmauswirkungen auf Vorhaben im Rahmen der Bauleitplanung und des Hochbaus oder auf Belange des Naturschutzes (Avifauna, Erholungsflächen).

Schienenverkehr

Wir ermitteln die schalltechnischen Auswirkungen durch den Neubau oder die wesentliche Änderung von Schienenwegen nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), stellen Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen fest und wickeln diese nach den Vorgaben der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV) ab.

Die Auswirkungen des Schienenverkehrslärms können von uns aber auch auf Vorhaben im Rahmen der Bauleitplanung und des Hochbaus oder auf Belange des Naturschutzes (Avifauna, Erholungsflächen) ermittelt werden.

Schiffsverkehr

Bei der Beurteilung von schifffahrtsbedingtem Lärm arbeiten wir auf Grundlage der Anleitung zur Berechnung der Schallausbreitung an Wasserstraßen (ABSAW). Zudem haben wir auch eine Datenbank zusammengestellt, der Schallemissionsdaten zu Schiffen entnommen werden können.

Luftverkehr

Für Landeplätze und Sonderlandeplätze (Hubschrauber) ermitteln wir die Lärmbelastung nach DIN 45684 und erstellen Lärmkarten nach EU-Umgebungslärmrichtlinie.

Mit unseren Partnern erstellen wir Karten zu Lärmschutzbereichen nach Fluglärmgesetz, optimieren Flugrouten nach schalltechnischen Kriterien (z.B. Anzahl der betroffenen Personen über einem bestimmten Lärmpegel) und bieten darüber hinaus auch Fluglärm-Monitoring an.

Lärmschutz

Industrie, Gewerbe, Häfen

Wir berechnen und messen die Immissionen von großen Gewerbe-, Industrie- oder Hafenflächen sowie von Handwerksbetrieben und beurteilen diese anhand der einschlägigen Vorschriften wie der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).

Für die Bauleitplanung hingegen ist es für neu auszuweisende oder für zu überplanende Industrie- oder Gewerbeflächen häufig notwendig zu bestimmen, wie laut diese neuen Flächen zukünftig sein dürfen. Dafür führen wir Geräuschkontingentierungen nach DIN 45691 durch und formulieren Festsetzungsvorschläge für einen B-Plan. Daran anschließend beraten wir gerne bei der Umsetzung der Festsetzungen durch die einzelnen ansiedlungswilligen Unternehmen / Betriebe (Kontingentnachweis).

Lärmschutz

Baulärm

Baustellenlärm ist oft intensiv, aber zeitlich – sowohl innerhalb des Tagzeitraumes als auch durch die Bauzeit (Wochen, Monate) – begrenzt. Wir prognostizieren zu erwartende Baulärmbelastungen und können rechtzeitig Hinweise zu Lärmminderungsmaßnahmen oder zu einer schalltechnischen oder zeitlichen Optimierung der Bauabläufe geben. Die Schädlichkeit des Baulärms beurteilen wir anhand der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm), berücksichtigen bei der Beurteilung aber auch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV).

Bei konfliktträchtigen, zumeist länger anhaltenden Bauvorhaben in der Nähe schutzbedürftiger Nutzungen führen wir baubegleitende Dauerschallpegelmessungen (Lärmmonitoring) durch. Dabei zeichnen wir neben den Pegeln auch die Geräusche auf, um bei Bedarf einen Nachweis für die ausschließlich den Bautätigkeiten zuzuordnenden Immission führen zu können. Dadurch können besonders störende Bauabläufe identifiziert und möglicherweise schalltechnisch optimiert werden.

Lärmschutz

Sport und Freizeit

In Nachbarschaft empfindlicher Nutzungen zu bestehenden Sport- und Freizeitanlagen kommt es nicht selten zu Lärmkonflikten aufgrund z.B. zu lauter Beschallungsanlagen, Geschrei oder sehr langer Nutzungszeiten. Die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen ermitteln wir auf Grundlage der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) oder der maßgeblichen Freizeitlärm-Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes. Wir zeigen ggf. die Konfliktstellen auf und bieten Lösungsvorschläge an.

Lärmschutz

Windenergieanlagen

In Deutschland wird das Netz aus Windenergieanlagen seit Jahren verdichtet. Dies kann zu Konflikten zwischen empfindlichen Nutzungen wie Wohnen und den Windenergieanlagen führen. Wir untersuchen im Zuge von Bauleitplan- oder Raumordnungsverfahren die Auswirkungen einzelner Windenergieanlagen und großer Windparkvorhaben auf die Nachbarschaft. Bei der Beurteilung orientieren wir uns an der TA Lärm und den LAI-Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen.

In prognostizierten Konfliktfällen werden Vorschläge zum Schallschutz oder zur Schattenwurfvermeidung erarbeitet sowie Vorschläge zu Festsetzungstexten für das Planverfahren gegeben.

Lärmschutz

Arbeitsstätten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben unterschiedliche Anforderungen an ihre Arbeitsplätze in Abhängigkeit der Notwendigkeit konzentriert arbeiten zu können. Zudem kommt es ab einer bestimmten Lautstärke am Arbeitsplatz auch zu tatsächlichen Schädigungen des Gehörs. Verschiedene Verordnungen (Arbeitsstättenverordnung und Lärm- und Vibrations-Arbeitsstättenverordnung) regeln dabei die anzustrebende bzw. zwingend einzuhaltenden Lärmbelastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir können mit unserer messtechnischen Ausrüstung den Arbeitsstättenlärm auf verschiedene Weise ermitteln, auswerten und die Ergebnisse entsprechend beurteilen. Im Konfliktfall zeigen wir auf Wunsch gerne Lösungsmöglichkeiten auf.

Luftschadstoffe – Staub, Gerüche und mehr

Luftreinhaltung

Luftschadstoffe

Um Strategien und Maßnahmen für die nachhaltige Reduzierung der Luftbelastungen zu erarbeiten, ist die Kenntnis der lufthygienischen Situation sowie der Belastungsschwerpunkte in Abhängigkeit von verschiedenen Emittenten grundlegend.

Planvorhaben beeinflussen zusätzlich die lufthygienische Situation. Hierbei ist es unumgänglich, negative Auswirkungen auf die lufthygienische Situation möglichst zu verhindern, vermeiden oder zu reduzieren.

Um diese Grundlage zu schaffen, untersuchen wir lufthygienisch relevante Schadstoffe (z.B. Stickstoffoxide NOx und NO2, Feinstaub PM10 und PM2,5) nach der EG-Luftqualitätsrahmenrichtlinie bzw. der 39. BImSchV. Hierbei passen wir die Untersuchungstiefe und Ausbreitungsmodelle der Aufgabenstellung an. Es erfolgen großräumige Untersuchungen im Rahmen von Luftreinhalteplanungen, Variantenvergleichen und Machbarkeitsstudien großräumig mit dem Screeningmodell in IMMISluft und IMMISnet sowie zu Belastungsschwerpunkten, Bebauungsplänen, Planfeststellungen und Bauvorhaben mikroskalig mit dem Modell MISKAM. Darüber hinaus begutachten wir Gewerbe- und Industrieimmissionen entsprechend TA Luft mit Hilfe des Lagrange‘schen Partikelmodells AUSTAL.

Luftschadstoffemissionen des Straßenverkehrs berechnen wir nach dem Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA). Dabei können wir dank einer eigenen Implementierung der Emissionsberechnung bei Bedarf weitere emissionsrelevante Parameter abbilden, wie etwa abweichende Emissionsfaktoren oder auch Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge.

Die Emissionen des Schienenverkehrs sowie von Schiffen werden auf Grundlage von Erfahrungswerten und Studien ermittelt.

Klimaschutz

Neben den Luftschadstoffen, die eine direkte Wirkung auf Mensch und Umwelt haben, prognostizieren wir die CO2-Emissionen des Straßenverkehrs. Über das Emissionsmodell HBEFA stehen uns hierfür nach Straßen- und Fahrzeugtypen differenzierte Emissionsfaktoren zur Verfügung, die über die sonst übliche pauschale Analyse nach gefahrenen Kilometern deutlich hinausgehen.

Geruchsgutachten

Ob aus Industrie- und Gewerbeanlagen, Tierhaltung und Landwirtschaft oder Abfallbehandlungsanlagen: Gerüche gewinnen als Immissionsbelastung immer größere Bedeutung. Deshalb haben wir schon vor vielen Jahren Untersuchungen nach der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) in unser Portfolio aufgenommen. Die Ausbreitungsberechnungen erfolgen entsprechend TA Luft mit Hilfe des Lagrange‘schen Partikelmodells AUSTAL.

Staubgutachten

Insbesondere auch beim Umschlagen von Schüttgütern entsteht Feinstaub. Eigenschaften wie Korngröße, geometrische Form und auf der Oberfläche anhaftende Schadstoffe sind relevant für die gesundheitliche Wirkung. Die Ausbreitungsberechnungen erfolgen mit Hilfe des Lagrange‘schen Partikelmodells AUSTAL.

Schwingungen im Untergrund – Erschütterungen

Erschütterungen

Schwere Fahrzeuge oder bestimmte Bauvorhaben können Schwingungen im Erdreich auslösen. Diese Erschütterungen können bestehende oder geplante Bauobjekte schädigen oder innerhalb dieser Objekte störend wirken. Um eine mögliche Schädigungs- oder Störwirkung durch Erschütterungen abschätzen zu können, erarbeitet die LÄRMKONTOR GmbH regelmäßig in Kooperation mit langjährigen Partnern solche Gutachten.

Licht – zu hell oder zu dunkel?

Licht

Fassadenaufhellung und Blendung

Beleuchtungs- und Flutlichtanlagen können zu Aufhellungen oder Blendungen führen. Dies kann zu erheblichen Beeinträchtigungen vor allem an nahegelegenen Wohngebäuden führen. Wir führen lichttechnische Untersuchungen zur Prüfung der Kenngrößen Aufhellung und Blendung durch, beurteilen diese anhand der LAI-Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen und entwickeln Maßnahmen zur Minderung dieser Effekte. Bei Bedarf führend wir auch orientierende Messungen der Fassadenaufhellung und der Umgebungsleuchtdichte durch, um die örtliche Situation bei der Bewertung zu berücksichtigen.

Licht

Verschattung und Besonnung

Eine ausreichende Versorgung mit Sonnenlicht hat eine hohe Bedeutung insbesondere für Wohnnutzungen. Wir untersuchen die Auswirkungen von Bauvorhaben hinsichtlich der Verschattungseffekte für die Umgebung, bewerten aber auch die Besonnung des Vorhabens selbst.

Besonnungsverhältnisse können für einzelne Gebäude oder größere Plangebiete analysiert werden, um bereits während der Planung Hinweise für die Anordnung von Aufenthaltsräumen geben zu können. Mittels numerischer Verfahren können wir auch für große Untersuchungsräume effizient die Verschattung ermitteln. Bei der Bewertung ziehen wir sowohl die DIN EN 17037 als auch die DIN 5034-1: Tageslicht in Innenräumen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen heran.
Licht

Lichtreflexionen und Schattenwurf durch Windenergieanlagen

Wiederkehrende Verschattungen des Sonnenlichts durch die Drehbewegung der Rotorblätter einer Windenergieanlage verursachen starke Lichtwechsel. Auch treten periodische Lichtreflexe durch Reflexionen des Sonnenlichts (Disco-Effekt) in der Umgebung auf. Zudem ist das Befeuerungssignal der Windenergieanlagen eine dauerhafte Lichtquelle. Diese Lichtimmissionen können eine belästigende Wirkung für die Umgebung von Windenergieanlagen haben.

Wir prognostizieren Lichtreflexionen und Schattenwurf auch für größere Windparks und beurteilen diese anhand der LAI-Hinweise zur Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise).