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LÄRMKONTOR

Ihr Partner im Immissionsschutz und in der Bauphysik seit über 30 Jahren!

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25-jähriges Firmenjubiläum von Marion Krüger

Am 1.9.2023 feierte Marion Krüger ihr 25-jähriges Firmenjubiläum bei uns. Frau Krüger hat seit 1998 die Entwicklung der LÄRMKONTOR GmbH begleitet und mit ihren Fähigkeiten sowie den über die Jahre immer weiter dazugewonnenen Erfahrungen maßgeblich unterstützt. Sie ist heute in Ihrer Funktion als Bereichsleiterin eine sehr geschätzte Kollegin, die zuverlässig, loyal und aufgrund Ihrer Erfahrungen eine wichtige Ansprechpartnerin darstellt. Diesem Umstand hat die Geschäftsführung Rechnung getragen und ein gemeinsames Frühstück anlässlich des Ehrentages ausgetragen. Dabei wurden die Jahre und Frau Krügers Bedeutung für das Unternehmen in kleinen Reden noch einmal hervorgehoben, Geschenke überreicht und das Ganze durch einen hübschen Blumenstrauß abgerundet. Sowohl die Unternehmensleitung als auch alle Kolleginnen und Kollegen freuen sich auf weitere gemeinsame Jahre, auf ein weiteres konstruktives gutes Miteinander, auf gemeinsame schöne Momente und auch Erfolge im Unternehmen.

LärmKongress 2023

22. und 23. Juni 2023 in Stuttgart

Unter dem Leitgedanken „Gesundheit konsequent schützen“ fand im Juni 2023 in Stuttgart der LärmKongress 2023 statt. Die LÄRMKONTOR GmbH unterstützte das Baden-Württembergische Ministerium für Verkehr bei der Konzeption und Durchführung.

Umweltwirkung von Tempo 30 innerorts

In einem Forschungsprojekt für das Umweltbundesamt hat die LÄRMKONTOR GmbH die Umweltwirkung einer Regelgeschwindigkeit Tempo 30 innerorts untersucht. Bewertet wurden die Auswirkungen auf Luftschadstoffemissionen und Lärmimmissionen. Die Projektergebnisse sind in einem kurzen Erklärfilm zusammengefasst. Zudem wurde ein Online-Seminar mit den relevanten Vorträgen aufgezeichnet. Die Links sind unter „Veröffentlichungen“ hinterlegt.

Zu Veröffentlichungen

Neue DIN 18005 – neue Übersichtstabelle!

Mit der aktuell veröffentlichten DIN 18005:2023-07 wurden im Beiblatt 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung teilweise auch die Orientierungswerte für den Schallschutz im Städtebau angepasst. Unter anderem werden jetzt auch Urbane Gebiete und Dörfliche Wohngebiete gemäß BauNVO berücksichtigt. Wir haben die Änderungen in unsere Übersicht zu Grenz-, Richt- und Orientierungswerten übernommen, die unter „Veröffentlichungen“ zum Download bereit steht.

Zu Veröffentlichungen

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