„Wir machen nicht nur Lärm!“
Unser Lebensraum, vor allem die Städte, verändert sich kontinuierlich sowohl räumlich als auch strukturell.
Aufgrund des Drucks auf den Wohnungsmarkt geraten nun immer häufiger städtebauliche Reserveflächen – wie Hafen- oder Güterbahnhofsareale – in den Fokus des Wohnungsbaus. Diese Flächen standen in der Vergangenheit nicht immer im Vordergrund planerischer Überlegungen, weil sie meist mit hohen Umweltbelastungen zu kämpfen haben.
Bei den oft komplexen Prozessen städtebaulicher und verkehrlicher Planungen unterstützen wir unsere Kunden, insbesondere wenn es um
- Lärm,
- Erschütterungen,
- Luftschadstoffe,
- Stäube,
- Gerüche,
- Lichtimmissionen oder
- Verschattungen geht.
Speziell im Rahmen städtebaulicher Planungen beurteilen wir die Auswirkungen von (geplanten) Gewerbe- und Industrieflächen oder Sport- und Freizeitflächen auf die Nachbarschaft, erarbeiten im Bedarfsfall Vorschläge zu Schallschutzmaßnahmen und formulieren auf Wunsch textliche Festsetzungen für die Bebauungspläne.
Lärm
Die LÄRMKONTOR GmbH erstellt im Bereich Immissionsschutz schalltechnische Gutachten zu:
- Verkehrslärm
- Industrie-, Gewerbe- und Hafenlärm,
- Sport- und Freizeitlärm,
- Baulärm,
- Windenergielärm und
- Arbeitsstättenlärm.
Verkehrslärm
Straßenverkehr:
Wir ermitteln die schalltechnischen Auswirkungen durch den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), stellen Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen fest und wickeln diese entsprechend den Vorgaben der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV) ab.
Zudem beurteilen wir die Umsetzbarkeit der Anordnung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen nach §45 StVO in Verbindung mit den Lärmschutz-Richtlinien StV.
Des Weiteren prüfen wir auch die Straßenverkehrslärmauswirkungen auf Vorhaben im Rahmen der Bauleitplanung und des Hochbaus oder auf Belange des Naturschutzes (Avifauna, Erholungsflächen).
Schienenverkehr:
Wir ermitteln die schalltechnischen Auswirkungen durch den Neubau oder die wesentliche Änderung von Schienenwegen nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), stellen Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen fest und wickeln diese nach den Vorgaben der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV) ab.
Die Schienenverkehrslärmauswirkungen können von uns aber auch auf Vorhaben im Rahmen der Bauleitplanung und des Hochbaus oder auf Belange des Naturschutzes (Avifauna, Erholungsflächen) ermittelt werden.
Luftverkehr:
Für Landeplätze und Sonderlandeplätze (Hubschrauber) ermitteln wir die Lärmbelastung nach DIN 45684 und erstellen Lärmkarten nach EU-Umgebungslärmrichtlinie.
Mit unseren Partnern optimieren wir Flugrouten nach schalltechnischen Kriterien (z.B. betroffene Personen über einem bestimmten Lärmpegel) und bieten darüber hinaus auch Fluglärm-Monitoring an.
Schiffsverkehr:
Bei der Beurteilung von schifffahrtsbedingtem Lärm arbeiten wir mit dem Programm IMMI auf Grundlage der Anleitung zur Berechnung der Schallausbreitung an Wasserstraßen (ABSAW). Zudem haben wir auch eine Datenbank zusammengestellt, der Schallemissionsdaten zu Schiffen entnommen werden kann.
Industrie-, Gewerbe- und Hafenlärm
Wir berechnen und messen die Immissionen von großen Gewerbe-, Industrie- oder Hafenflächen sowie von Handwerksbetrieben und beurteilen diese anhand der einschlägigen Vorschriften wie der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).
Für die Bauleitplanung hingegen ist es für neu auszuweisende oder für zu überplanende Industrie- oder Gewerbeflächen häufig notwendig zu bestimmen, wie laut diese neuen Flächen zukünftig sein dürfen. Dafür führen wir Geräuschkontingentierungen nach DIN 45691 durch und formulieren Festsetzungsvorschläge für einen B-Plan. Daran anschließend beraten wir gerne bei der Umsetzung der Festsetzungen durch die einzelnen ansiedlungswilligen Unternehmen / Betriebe (Kontingentnachweis).
Sport- und Freizeitlärm
In Nachbarschaft empfindlicher Nutzungen zu bestehenden Sport- und Freizeitanlagen kommt es nicht selten zu Lärmkonflikten aufgrund z.B. zu lauter Beschallungsanlagen, Geschrei, sehr langer Nutzungszeiten. Die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen ermitteln wir auf Grundlage der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) oder der maßgeblichen Freizeitlärm-Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes. Wir zeigen ggf. die Konfliktstellen auf und bieten Lösungsvorschläge an.
Baulärm
Baustellenlärm ist oft intensiv, aber zeitlich – sowohl innerhalb des Tagzeitraumes als auch durch die Bauzeit (Wochen, Monate) – begrenzt. Wir prognostizieren zu erwartende Baulärmbelastungen und können rechtzeitig Hinweise zu Lärmminderungsmaßnahmen oder zu einer schalltechnischen oder zeitlichen Optimierung der Bauabläufe geben. Die Schädlichkeit des Baulärms beurteilen wir anhand der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm), berücksichtigen bei der Beurteilung aber auch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV).
Bei konfliktträchtigen, zumeist länger anhaltenden Bauvorhaben in der Nähe schutzbedürftiger Nutzungen führen wir baubegleitende Dauerschallpegelmessungen ( Lärmmonitoring) durch. Dabei zeichnen wir neben den Pegeln auch die Geräusche auf, um bei Bedarf einen Nachweis für die ausschließlich den Bautätigkeiten zuzuordnenden Immission führen zu können. Dadurch können besonders störende Bauabläufe identifiziert und möglicherweise schalltechnisch optimiert werden.
Windenergieanlagenlärm
In Deutschland wird das Netz aus Windenergieanlagen seit Jahren verdichtet. Dies kann zu Nutzungskonflikten zwischen empfindlichen Nutzungen wie Wohnen und den Windenergieanlagen führen. Wir untersuchen im Zuge von Bauleitplan- oder Raumordnungsverfahren die Auswirkungen einzelner Windenergieanlagen und großer Windparkvorhaben auf die Nachbarschaft. Bei der Beurteilung orientieren wir uns an der TA Lärm und den LAI-Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen.
In prognostizierten Konfliktfällen werden Vorschläge zum Schallschutz oder zur Schattenwurfvermeidung erarbeitet sowie Vorschläge zu Festsetzungstexten für das Planverfahren gegeben.
Arbeitsstättenlärm
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben unterschiedliche Anforderungen an ihre Arbeitsplätze in Abhängigkeit der Notwendigkeit konzentriert arbeiten zu können. Zudem kommt es ab einer bestimmten Lautstärke am Arbeitsplatz auch zu tatsächlichen Schädigungen des Gehörs. Verschiedene Verordnungen (Arbeitsstättenverordnung und Lärm- und Vibrations-Arbeitsstättenverordnung) regeln dabei die anzustrebende bzw. zwingend einzuhaltenden Lärmbelastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir können mit unserer messtechnischen Ausrüstung den Arbeitsstättenlärm auf verschiedene Weise ermitteln, auswerten und die Ergebnisse entsprechend beurteilen. Im Konfliktfall zeigen wir auf Wunsch gerne Lösungsmöglichkeiten auf.
Erschütterungen
Schwere Fahrzeuge oder bestimmte Bauvorhaben können Schwingungen im Erdreich auslösen. Diese Erschütterungen können bestehende oder geplante Bauobjekte schädigen oder innerhalb dieser Objekte störend wirken. Um eine mögliche Schädigungs- oder Störwirkung durch Erschütterungen abschätzen zu können, erarbeitet die LÄRMKONTOR GmbH regelmäßig in Kooperation mit langjährigen Partnern solche Gutachten.
Luftschadstoffe, Stäube und Gerüche
„Ziel der deutschen Luftreinhalte- und Klimaschutzpolitik besteht in der nachhaltigen Reduzierung der Luftbelastungen und der das Klima beeinflussenden Emissionen. Dabei ist die genaue Kenntnis der Emissionssituation grundlegend für die erforderlichen Strategien und Maßnahmen.“
Quelle: Umweltbundesamt
Aus diesem Grunde hat die LÄRMKONTOR GmbH sich die gutachterliche Untersuchung von Luftschadstoffen und zum Klimaschutz wie auch zu Geruchs- und Staubbelastungen zum Inhalt gemacht.
Luftschadstoffe
Um Strategien und Maßnahmen für die nachhaltige Reduzierung der Luftbelastungen zu erarbeiten, ist die Kenntnis der lufthygienischen Situation sowie der Belastungsschwerpunkte in Abhängigkeit von verschiedenen Emittenten grundlegend.
Planvorhaben beeinflussen zusätzlich die lufthygienische Situation. Hierbei ist es unumgänglich, negative Auswirkungen auf die lufthygienische Situation möglichst zu verhindern, vermeiden oder zu reduzieren.
Um diese Grundlage zu schaffen, untersuchen wir lufthygienisch relevante Schadstoffe (z.B. Stickstoffoxide NOx und NO2, Feinstaub PM10 und PM2,5) nach der EG-Luftqualitätsrahmenrichtlinie bzw. der 39. BImSchV. Hierbei passen wir die Untersuchungstiefe und Ausbreitungsmodelle der Aufgabenstellung an. Es erfolgen großräumige Untersuchungen im Rahmen von Luftreinhalteplanungen, Variantenvergleichen und Machbarkeitsstudien großräumig mit dem Screeningmodell in IMMISluft und IMMISnet sowie zu Belastungsschwerpunkten, Bebauungsplänen, Planfeststellungen und Bauvorhaben mikroskalig mit dem Modell MISKAM.
Luftschadstoffemissionen des Straßenverkehrs berechnen wir nach dem Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA). Dabei können wir dank einer firmeneigenen Implementierung der Emissionsberechnung bei Bedarf weitere emissionsrelevante Parameter abbilden, wie etwa abweichende Emissionsfaktoren oder auch Elektro- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge.
Die Emissionen des Schienenverkehrs sowie von Schiffen werden auf Grundlage von Erfahrungswerten und Studien ermittelt.
Darüber hinaus begutachten wir Gewerbe- und Industrieimmissionen entsprechend TA Luft mit Hilfe des Lagrange‘schen Partikelmodells AUSTAL.
Klimaschutz
Neben den Luftschadstoffen, die eine direkte Wirkung auf Mensch und Umwelt haben, prognostizieren wir die CO2-Emissionen des Straßenverkehrs. Über das Emissionsmodell HBEFA stehen uns hierfür nach Straßen- und Fahrzeugtypen differenzierte Emissionsfaktoren zur Verfügung, die über die sonst übliche pauschale Analyse nach gefahrenen Kilometern deutlich hinausgehen.
Geruchsgutachten
Gerüche gewinnen als Immissionsbelastung immer größere Bedeutung. Deshalb haben wir schon vor vielen Jahren Untersuchungen nach der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) in unser Portfolio aufgenommen. Die Ausbreitungsberechnungen erfolgen entsprechend TA Luft mit Hilfe des Lagrange‘schen Partikelmodells AUSTAL.
Staubgutachten
Insbesondere auch beim Umschlagen von Schüttgütern entsteht Feinstaub. Eigenschaften wie Korngröße, geometrische Form und auf der Oberfläche anhaftende Schadstoffe sind relevant für die gesundheitliche Wirkung. Die Ausbreitungsberechnungen erfolgen mit Hilfe des Lagrange‘schen Partikelmodells AUSTAL.
Licht und Schattenwurf
Nicht nur Lärm und Luftschadstoffe haben negative Auswirkungen. Auch das von Außenbeleuchtungen ausgehende Licht sowie Lichtreflexionen oder Schattenwürfe können zu einer Belästigung der Anwohner führen.
Die LÄRMKONTOR GmbH erstellt hierzu Gutachten zu Fassadenaufhellung, Blendung und Lichtreflexionen sowie auch zu Schattenwurf und Verschattung.
Fassadenaufhellung und Blendung
Beleuchtungs- und Flutlichtanlagen können zu Aufhellungen oder Blendungen führen. Dies kann zu erheblichen Beeinträchtigungen vor allem an nahegelegenen Wohngebäuden führen. Wir führen lichttechnische Untersuchungen zur Prüfung der Kenngrößen Aufhellung und Blendung durch, beurteilen diese anhand der LAI-Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen und entwickeln Maßnahmen zur Minderung dieser Effekte. Bei Bedarf führend wir auch orientierende Messungen der Fassadenaufhellung und der Umgebungsleuchtdichte durch, um die örtliche Situation bei der Bewertung zu berücksichtigen.
Verschattung und Besonnung
Eine ausreichende Versorgung mit Sonnenlicht hat eine hohe Bedeutung insbesondere für Wohnnutzungen. Wir untersuchen die Auswirkungen von Bauvorhaben hinsichtlich der Verschattungseffekte für die Umgebung, bewerten aber auch die Besonnung des Vorhabens selbst.
Besonnungsverhältnisse können für einzelne Gebäude oder größere Plangebiete analysiert werden, um bereits während der Planung Hinweise für die Anordnung von Aufenthaltsräumen geben zu können. Mittels numerischer Verfahren können wir auch für große Untersuchungsräume effizient die Verschattung ermitteln. Bei der Bewertung ziehen wir sowohl die DIN EN 17037 als auch die DIN 5034-1: Tageslicht in Innenräumen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen heran.
Lichtreflexionen und Schattenwurf durch Windenergieanlagen
Wiederkehrende Verschattungen des Sonnenlichts durch die Drehbewegung der Rotorblätter einer Windenergieanlage verursachen starke Lichtwechsel. Auch treten periodische Lichtreflexe durch Reflexionen des Sonnenlichts (Disco-Effekt) in der Umgebung auf. Zudem ist das Befeuerungssignal der Windenergieanlagen eine dauerhafte Lichtquelle. Diese Lichtimmissionen können eine belästigende Wirkung für die Umgebung von Windenergieanlagen haben.
Wir prognostizieren Lichtreflexionen und Schattenwurf auch für größere Windparks und beurteilen diese anhand der LAI-Hinweise zur Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise).
Beratung
Machbarkeitsstudien
Am Anfang einer jeden Planung steht eine Idee. Bevor nun diese Idee vollumfänglich mit entsprechenden finanziellen Mitteln verfolgt wird, ist zu klären ob eine grundsätzliche Machbarkeit dieser Idee besteht. Für unseren Bereich bedeutet dies, wir erstellen Machbarkeitsstudien für verschiedenste Vorhaben in denen Umwelteinwirkungen wie Lärm, Luftschadstoffe, Gerüche etc. eine wesentliche Rolle spielen.
Um mögliche Nutzungsstandorte aufgrund ihrer Konfliktlage zu benachbarten Nutzungen nicht von vornherein auszuschließen, haben wir effiziente Verfahren entwickelt, Standorte schnell zu analysieren, zu bewerten und mögliche Nutzungen oder Restriktionen aufzuzeigen.
Wettbewerbsbegleitung
Zur Findung optimaler städtebaulicher Strukturen werden für Bauvorhaben oder auch häufig für größere Plangebiete städtebauliche Wettbewerbe durchgeführt. Die LÄRMKONTOR GmbH begleitet solche städte- und hochbaulichen Wettbewerbe. Wir erläutern planungs- und baurechtliche Anforderungen an den Schallschutz, beraten die Teilnehmenden bei der Berücksichtigung schalltechnisch relevanter Entwurfsaspekte, stellen die Qualität der eingereichten Wettbewerbsbeiträge (etwa in Form von berechneten Rasterlärmkarten oder Fassadenpegeln) dar, beurteilen der Entwurfsqualität im Rahmen der Vorprüfung und nehmen als Sachverständige an Jurysitzungen teil. Wir verstehen uns dabei als Teil des Planungsteams und –prozesses mit dem Ziel eine optimal lebensfreundliche Stadtplanung zu unterstützen.
Schutzbriefe
Konzerte, Theater oder Kino unter freiem Himmel sowie Jahrmärkte oder Straßenfeste finden zwar meist nur an wenigen Tagen im Jahr statt. Trotzdem kann ihr Lärm für die Anwohner als belastend empfunden werden. In solchen Fällen führen wir Beratungen durch, formulieren Schutzbriefe (Schalltechnische Bewertungen zur Einschätzung der zu erwartenden Belastung) und erstellen Konzepte auch zur Ausweisung von neuen Veranstaltungsorten.