Messungen

Wir machen nicht nur Lärm!

So ziemlich alles ist messbar, nur keine Zustände, die in der Vergangenheit lagen oder die in der Zukunft vermutlich eintreten werden. Deshalb kann eine Messung grundsätzlich nur helfen, die zum Zeitpunkt ihrer Durchführung vorliegende Situation zu erfassen.

Mit einer Messung kann also überprüft werden, ob etwa eine Prognose richtig war oder ein Immissionsrichtwert überschritten wird. Messungen (etwa der Generalprobe eines Open-Air-Konzertes) können aber auch die Grundlage dafür schaffen, eine Prognose (für das eigentliche Konzert) zu erstellen.

Lärm

Bau- und Raumakustik

Erschütterungen

Licht

Ermittlung von Geräuschen: Messstelle nach §29b BImSchG

Unsere Messungen unterliegen einem hohen Qualitätsanspruch. Zur Kontrolle unserer internen Qualitätssicherung ist die LÄRMKONTOR GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert und eine bekannt gegebene Stelle nach §29b BImSchG für den Prüfbereich Gruppe V – Ermittlung von Geräuschen.

Ihre Ansprechpersonen

Frank Heidebrunn

Messstellenleitung

f.heidebrunn@laermkontor.de040-38 99 94.15

Bernd Kögel

stv. Messstellenleitung

b.koegel@laermkontor.de040-38 99 94.0

Messungen – der Quelle auf der Spur

Messungen

Schallpegelmessungen

Die LÄRMKONTOR GmbH misst Schallimmissionen und -emissionen aller Schallquellen. Dazu gehört der gesamte Bereich des Umgebungslärms, des Arbeitsstättenlärms sowie auch Schallemissionsmessungen für Geräte, Maschinen und Anlagen. Weiterhin führen wir Messungen im Bereich der Bau- und Raumakustik durch.

Veranstaltungslärm

Die bei Veranstaltungen auftretenden Schallimmissionen sind nicht immer hinreichend genau prognostizierbar. Daher führen wir etwa während des Probenbetriebs Schallpegelmessungen durch, um die Immissionen in der Nachbarschaft zu ermitteln. Auf Basis der daraus gewonnenen Erkenntnisse können vor Veranstaltungsbeginn Maßnahmen ergriffen werden, um die Immissionsrichtwerte einzuhalten und Beschwerden vorzubeugen.

Industrie- und Gewerbelärm

Wir messen Schallpegel von Gewerbe- und Industriebetrieben zur Ermittlung der Immissionen an nahegelegenen Orten und auch zur Überprüfung von schalltechnischen Prognosen. Hierbei werden sowohl die Immissionen von einzelnen Geräten, Anlagenteilen oder Betriebsabläufen als auch von ganzen Anlagen und Betriebe festgestellt.

Messungen

Baulärm-Monitoring

Baustellenlärm ist oft intensiv, aber zeitlich – sowohl innerhalb des Tagzeitraumes als auch durch die Bauzeit (Wochen, Monate) – begrenzt.

Bei konfliktträchtigen, zumeist länger anhaltenden Bauvorhaben in der Nähe schutzbedürftiger Nutzungen führen wir baubegleitende Dauerschallpegelmessungen (Lärmmonitoring) durch. Dabei zeichnen wir neben den Pegeln auch die Geräusche auf, um bei Bedarf einen Nachweis für die ausschließlich den Bautätigkeiten zuzuordnenden Immission führen zu können. Dadurch können besonders störende Bauabläufe identifiziert und möglicherweise schalltechnisch optimiert werden.

Bei lauten Ereignissen können wir auf Wunsch Benachrichtigungen, z.B. per E-Mail, verschicken. Unsere Ergebnisse dokumentieren wir nach Bedarf z.B. wöchentlich oder monatlich in Berichtsform oder nach Abschluss der Tätigkeiten. Insbesondere bei länger laufenden Vorhaben können wir die Messergebnisse auch online verfügbar machen und ansprechend visualisieren.

Messungen

Straßenoberflächen

Dem Straßenbelag kommt eine zunehmende Bedeutung als Maßnahme zur Reduzierung des Straßenverkehrslärms zu. Während für Straßen, auf denen mit höherer Geschwindigkeit gefahren wird, sich der offenporige Asphalt zur Lärmminderung auf Außerortsstraßen etabliert hat, werden nun verstärkt lärmmindernde Asphalte für Straßen im innerstädtischen Verkehrsnetz erprobt.

Statistical-pass-by – SPB

In den Berechnungsvorschriften für den Straßenverkehrslärm (RLS, VBUS) sind Zuschläge für bestimmte Straßenoberflächen angegeben. Neuartige Straßenbeläge können nur eingeführt werden, wenn ihre akustischen Eigenschaften unter realen Bedingungen messtechnisch erfasst und bewertet wurden. Diese Geräuschemission von Fahrbahnoberflächen mit dem „Statistischen Vorbeifahrt-Verfahren“ (Statistical pass-by / SPB-Messung) werden von der LÄRMKONTOR GmbH durchgeführt.

Messungen

Emissionen

Im Rahmen von Emissionsmessungen ermitteln wir Schallleistungspegel bzw. Emissions-Schalldruckpegel von Geräten, Maschinen und Anlagen. Je nach Anforderungen setzen wir geeignete Messgeräte und entsprechende Messaufbauten ein.

Der Schallleistungspegel einer Maschine ist unabhängig von den Umgebungsbedingungen vor Ort und wird mittels der Messung von Schalldruckpegeln oder der Bestimmung von Schallintensität auf einer Hüllfläche ermittelt. In der Regel setzen wir hierzu das Hüllflächenverfahren nach der Normenreihe DIN EN ISO 3740 (DIN EN ISO 3741-3747) ein.

Wenn es darum geht, die Emission einer Maschine in Abhängigkeit von den Umgebungsbedingungen am Arbeitsplatz oder anderen festgelegten Orten zu messen, wird die Normenreihe DIN EN ISO 11200 (DIN EN ISO 11201-11205) herangezogen. Diese Normenreihe ermöglicht die Bestimmung eines Emissions-Schalldruckpegels an einem festgelegten Ort.

Akustik – Bau- und Raumakustik

Messungen

Bau- und Raumakustik

Die Bau- und Raumakustik soll sicherstellen, dass der Geräuschpegel in einem Raum reduziert und eine Nutzung des Raumes aus schalltechnischer Sicht uneingeschränkt möglich ist. Wohn- und Arbeitsräume, aber auch Schul- und Krankenhauszimmer sind dabei ausreichend vor Außenlärm zu schützen. Gleiches gilt auch für Lärm aus benachbarten Räumen und von haustechnischen Anlagen, wie Fahrstühlen, Klimaanlagen und Lüftern.

Der in einem Raum selbst entstehende Geräuschpegel muss unter Umständen zusätzlich gemindert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass je nach Raumnutzung die benötigte Sprachverständlichkeit gegeben ist.
Luft- und Trittschall

Wohn- und Aufenthaltsräume sind vor den lauten Geräuschen aus angrenzenden Räumen (etwa einem Gastronomiebetrieb im Untergeschoss) ausreichend zu schützen. Es gibt aber auch Räume, in denen Vertrauliches ausgetauscht werden soll. Diese müssen schalltechnisch so konzipiert werden, dass Gespräche nicht nach außen dringen.

Die LÄRMKONTOR GmbH führt in diesem Zusammenhang Luft- und Trittschallmessungen von Decken und Trennwänden nach Vorgaben der maßgeblichen Richtlinien und Normen durch. Mit Hilfe dieser Messungen kann festgestellt werden, ob die Bauteile den Schallschutz-Anforderungen entsprechen oder durchgeführte Maßnahmen zu einer Verbesserung beigetragen haben.

Nachhallzeit

Die Nachhallzeit ist eine der bekanntesten Kenngrößen in der Raumakustik. Unter ihr versteht man das Zeitintervall, innerhalb dessen der Schalldruck in einem Raum bei plötzlichem Verstummen der Schallquelle um 60 dB abnimmt. Die LÄRMKONTOR GmbH nimmt Messungen der Nachhallzeit vor und gibt Empfehlungen für die Verbesserung der Sprachverständlichkeit in den betrachteten Räumen.

Schwingungen im Untergrund – Erschütterungen

Messungen

Erschütterungen

Baustellenbedingte Erschütterungen können durch den Einsatz schwerer Baumaschinen und ihren Anbauteilen wie Rammen, hydraulische Meißel oder Fräsen verursacht werden. Sie können zu Rissen in Wänden, Decken und Böden führen oder technische Anlagen beeinträchtigen. Aber auch der Mensch kann sich durch Erschütterungen zum Teil erheblich gestört fühlen.

Erschütterungsmessungen können dabei helfen, mögliche Schäden an Bauwerken vorzubeugen oder Beeinträchtigungen des Menschen frühzeitig zu erkennen, diese Einzuordnen oder bei Bedarf ganz zu vermeiden. Dabei besteht das Zeil der Messungen häufig darin, Auslöseschwellen von Normen wie der DIN 4150 zu unterschreiten. Dabei kann auch die Frage relevant werden, ob die Baustelle als Verursacher eines Schadens überhaupt verantwortlich ist.

Für die Messung wird Sensortechnik an den zu überwachenden Gebäudeteilen angebracht, um Schwingungen und Erschütterungen während der Bauarbeiten zu messen. Die gemessenen Werte werden in einem Protokoll festgehalten und regelmäßig mit den zulässigen Auslösewerten verglichen. Falls diese überschritten werden, sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Schäden an den Gebäuden oder zu starke Belästigungen bei den Menschen zu vermeiden. Dies kann beispielsweise durch die Reduzierung der Baumaschinenlast oder -leistung oder auch durch ein verändertes Bauverfahren geschehen

Licht – zu hell oder zu dunkel?

Messungen

Lichtimmissionen

Beleuchtungs- und Flutlichtanlagen können zu Aufhellungen oder Blendungen führen. Dies kann zu erheblichen Beeinträchtigungen vor allem an nahegelegenen Wohngebäuden führen.

In der Regel werden Berechnung zu Lichtimmissionen durchgeführt. Aber nicht in jedem Fall sind neben den Leuchtenstandorten auch die für die Berechnung notwendigen Informationen zu Leuchttypen und den Ausrichtungen der Leuchten verfügbar, oder es handelt sich um eine Vielzahl von Lichtquellen unterschiedlicher Betreiber.

Lichtstärke

Auch schwache Lichtquellen können in ihrer Summe zu unerwünschten Lichtimmissionen führen: Die hierdurch aufgerufene Fassadenaufhellung führt zu einer unerwünschten Beleuchtung insbesondere von Wohn- und Schlafräumen in den dunklen Abend- und Nachtstunden.

Mit geeigneten Geräten nach Klasse B gemäß DIN 5032-7, DIN EN 13032-1 Anhang B und CIE 69., können wir die Lichtstärke sowohl an bestehenden Gebäuden, in Plangebieten als auch z.B. auf Sportflächen bestimmen.

Blendung

Bereits eine einzelne Lichtquelle kann zu einer großen Störwirkung führen, wenn das Auge durch Blendung gestört wird. Wir führen Messungen zur Leuchtdichte einzelner Lichtquellen durch und beurteilen die Blendung nach den Kenngrößen der LAI-Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen.

Unsere Leuchtdichtekamera ist nach Klasse B gemäß DIN 5032-7, DIN EN 13032-1 Anhang B und CIE 69 klassifiziert.

Standortprüfungen für Wohngebiete

Bei umfangreichen Störquellen im Umfeld eines geplanten Wohngebiets ist eine Modellierung in der Regel nicht möglich oder nur aufwändig durchzuführen. Wir führen hierzu gezielt Messungen und Erhebungen durch, um die Belastung eines Gebiets durch Blendung und Fassadenaufhellung festzustellen.

Bei Bedarf können auch ferner entfernt liegende Quellen, zum Beispiel aus weitläufigen Hafen-, Gewerbe- und Industriegebieten, bei der Messung berücksichtigt werden. Dabei führen wir auch Messkampagnen in zukünftigen Bauarealen in Höhen bis zu 20 Metern durch.